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Hotel Pension Kaden
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Unsere Adresse:
Hotel Pension Kaden Dresden
Königsbrücker-Landstr.31
01109 Dresden
Telefon 0351/887700
Fax 0351/8804320
E-Mail:
F.Kaden@t-online.de
 
 
 
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II. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Hotel-Pension-Kaden zustande. Der Hotel-Pension-Kaden steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.Vertragspartner sind die Hotel-Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hotel Pension Kaden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Hotel Pension Kaden eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.Alle Ansprüche gegen die Hotel Pension Kaden verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.Die Hotel-Pension-Kaden ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise der Hotel-Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und
Auslagen der Hotel-Pension-Kaden an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.Die Hotel Pension Kaden kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4.Rechnungen der Hotel Pension Kaden ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Hotel Pension Kaden kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Hotel Pension Kaden berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Hotel Pension Kaden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.Die Hotel Pension Kaden ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6.In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Hotel Pension Kaden berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.Die Hotel Pension Kaden ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde

8.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel Pension Kaden geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hotel Pension Kaden. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Hotel Pension Kaden zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht

2.Sofern zwischen der Hotel Pension Kaden und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Hotel Pension Kaden auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hotel Pension Kaden ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Hotel Pension Kaden die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Hotel Pension Kaden die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und  60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt der Hotel Pension Kaden

1.Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Hotel Pension Kaden in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hotel Pension Kaden auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der  Hotel Pension Kaden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Hotel Pension Kaden ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.Ferner ist die Hotel Pension Kaden berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere von der Hotel Pension Kaden nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; - die Hotel Pension Kaden begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hotel Pension Kaden in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hotel Pension Kaden  zuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt

4.Bei berechtigtem Rücktritt der Hotel-Pension Kaden entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hotel Pension Kaden spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotel Pension Kaden aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Hotel Pension Kaden kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII.Haftung der Hotel-Pension-Kaden

1.Die Hotel Pension Kaden haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Hotel Pension Kaden die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hotel Pension Kaden beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Hotel Pension Kaden beruhen. Einer Pflichtverletzung der Hotel Pension Kaden steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hotel Pension Kaden auftreten, wird die Hotel Pension Kaden bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.Für eingebrachte Sachen haftet die Hotel-Pension Kaden dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens  3.500,- ¬ sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 ¬ . Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von ¬ 1.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt nachdrücklich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

3.Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Hotel Pension Kaden nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4.Weckaufträge werden von der Hotel Pension Kaden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post, Warensendungen und Fundsachen der Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Hotel Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlußbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hotel-Pension Kaden.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Hotel Pension Kaden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Hotel Pension Kaden.

4.Es gilt deutsches Recht. Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und möglicher Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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